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Newsletter-Archiv
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- EuGH verwirft „Harnkatheterset“-Rechtsprechungslinie der deutschen Gerichte – einstweilige Verfügungen aus Patenten auch ohne vorheriges streitiges Verfahren möglich
- Diskussion über Veröffentlichungspraxis des Einheitlichen Patentgerichts
- Teilschutz aus nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster „Ferrari/Mansory Design [Front kit]“
- Neuigkeiten vom Einheitlichen Patentgericht – „Vorab-opt-outs“ ab Hinterlegung der deutschen Ratifikationsurkunde möglich.
- Erste Sitzung des Verwaltungausschusses des Einheitlichen Patentgerichts
- EU leitet gegen China ein Verfahren vor der WTO ein
- G 1/22 und G2/22– Neue Vorlage an die GBK: Welche Konsequenzen hat das Benennen von Erfindern als Anmelder nur für die USA unter PCT für den Prioritätsanspruch unter EP?
- T 1367/19: Zweckbestimmungen in Ansprüchen
- Europäisches Patentamt erleichtert den Zugang zu Einheitspatenten – keine Neuigkeiten vom Einheitlichen Patentgericht
- Österreich hinterlegt die Ratifikationsurkunde – das Protokoll ist in Kraft
- T 471/20 und T 1989/18 – Keine unzulässige Erweiterung durch Zitieren von Entgegenhaltungen, aber mangelnde Rechtsgrundlage für die Anpassung der Beschreibung?
- Österreich ratifiziert das Protokoll zum EPGÜ, Protokollphase wird in Bälde beginnen
- Der Bundesgerichtshof zum Prozessrecht und zur Öffentlichkeit
- Die Begründung der G 1/21
- Das Begleitgesetz zur Ratifikation des Einheitspatentsystems
- Deutschland hinterlegt die Ratifikationsurkunde für das EPGÜ-Protokoll
- BGH legt Entscheidungsgründe in der „Goldhase III“-Entscheidung vor
- Die BGH-Entscheidung „Bewässerungsspritze II“ (zugleich EuGH C-607/19 – Husqvarna) zur Frage der Frist bei Markenverfallsverfahren
- Deutschland ratifiziert Einheitspatentsystem
- Vorlage an die Große Beschwerdekammer zur Frage der Plausibilität
- Zwei Entscheidungen des BGH zur erfinderischen Tätigkeit
- G 1/21 – „der Vorhang zu und (fast) alle Fragen offen?“
- BGH „Ultraschallwandler“ – Konkretisierung der Entscheidung „Abdichtsystem“