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Neuigkeiten bei der Ratifizierung des Einheitspatentsystems

Ratifizierung des Einheitspatentsystems in Deutschland vorerst gestoppt

Wie am 12. Juni 2017 bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht den Bundespräsidenten, Frank-Walter Steinmeier, gebeten, die Gesetze zum Einheitspatentsystem wegen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde  (Az.: 2 BvR 739/17) gegen das neue System vorerst nicht auszufertigen.

Die Gesetze hatten den Bundestag und den Bundesrat bereits passiert, und allgemein ist bisher nicht erwartet worden, dass gerade die Ratifizierung in Deutschland noch ein Problem für die Einführung des Einheitspatentsystems bedeuten könnte. Die Ausfertigung der Gesetze ist nun vom Bundespräsidenten ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde eintschieden hat, die von einer öffentlich nicht bekannten Privatperson eingelegt worden ist. Damit das Einheitspatentsystem in Kraft treten kann, ist jedenfalls die Ratifizierung durch Frankreich, Großbritannien und Deutschland erforderlich. Während Frankreich das System bereits ratifiziert hat und auch Großbritannien zuletzt angekündigt hat, das neue Patentsystem trotz des anstehenden Brexits zu ratifizieren, scheint es nun an Deutschland zu liegen, dass der Zeitplan bis zum Start des Einheitspatentsystems zumindest deutlich verzögert wird. Mit einem bisher angenommenen Start Anfang 2018 kann nun nicht mehr gerechnet werden.

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