Entscheidung G1/15: Es gibt weder „giftige Teilanmeldungen“ noch „giftige Prioritäten“
10. Rheinisches Biopatentforum
Zeitplan für die Einführung des Einheitspatentsystems veröffentlicht
Durch die Entscheidung Großbritanniens, das Übereinkommen zum Einheitlichen Patentgericht zu ratifizieren, ist das Einheitspatentsystem in greifbare Nähe gerückt und die Vorbereitungen zur Einführung des Einheitspatentsystems sind wieder angelaufen. Gemäß einer Veröffentlichung des Vorbereitenden Komitees des Einheitlichen Patentgerichts wird das Einheitspatentsystem wahrscheinlich sogar im Dezember diesen Jahres starten.
Wie der Veröffentlichung ebenfalls zu entnehmen ist, wird davon ausgegangen, dass die sogenannte Protokoll-Phase des Einheitlichen Patentgerichts im Mai beginnen wird. Ab diesem Zeitpunkt kann dann das Gericht beginnen, Richter zu rekrutieren und die IT zu vervollständigen.
Die Möglichkeit der Eintragung eines „opt-outs“ für bestehende europäische Patente ist ab September geplant. Die genauen Modalitäten werden noch bekannt gegeben. Patentinhabern würde somit drei Monate die Gelegenheit gegeben, vor Inkrafttreten des Einheitspatentsystems ihre Möglichkeit auf ein „opt-out“ wahrzunehmen.
Natürlich steht der Zeitplan noch unter dem Vorbehalt der baldigen Ratifizierung durch Großbritannien und dann später durch Deutschland. Die Tatsache, dass Großbritannien kurz nach seiner Ankündigung vom 28. November 2016, am 14. Dezember 2016, das Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Richter des Einheitlichen Patentgerichts unterzeichnet und am 20. Januar 2017 dem Parlament vorgelegt hat, spricht aber dafür, dass Großbritannien hier seinen Worten Taten folgen lassen wird.
Natürlich bestehen weiterhin Unklarheiten, insbesondere, was Großbritannien angeht. Wenn Großbritannien nach dem „Brexit“ nicht im Einheitspatentsystem verbleiben kann, was wird dann aus den Einheitspatenten? Wie wird mit Klagen vor der Londoner Lokalkammer umgegangen? Wie bereits in unserem vorigen Newsletter geschildert, wird dies auch von einem möglichen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof abhängen.
Alle im Patentbereich Tätigen in Europa werden sich aber wohl langsam mit dem Gedanken anfreunden müssen oder dürfen, dass das Einheitspatentsystem in nicht allzu ferner Zeit Realität wird.