02.09.2024
Michalski Hüttermann & Partner und Fieldfisher erwirken einstweilige Verfügung für Syngenta vor dem Einheitlichen Patentgericht
In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor der Lokalkammer München hat unsere Kanzlei, zusammen mit Anwälten von Fieldfisher, eine einstweilige Verfügung für unseren Mandanten Syngenta gegen Sumi Agro erreichen können. Gegenstand des Patents, EP 2 152 073, ist eine Herbizidzusammensetzung. Die Lokalkammer befand ein Produkt von Sumi Agro für patentverletzend rund hatte keine Zweifel an der Rechtsbeständigkeit (UPC_CFI 201/2024).
Für Syngenta waren Filip de Corte (Leiter der Patentabteilung) und Patentanwalt Chris Andrews tätig. Seitens unserer Kanzlei wirkten Prof. Dr. Aloys Hüttermann (Federführung und Prozessvertretung), Wasilis Koukounis, LL.M. und Dr. Kevin Lamberts mit, bei Fieldfisher Benjamin Grzimek (Federführung und Prozessvertretung), Aylin Cremers und Dr. Jörn Peters.
Angesichts der Tatsache, dass weniger als 50 % aller einstweiligen Verfügungen vor dem Einheitlichen Patentgericht zum Erfolg führen, ist diese klare Entscheidung bemerkenswert. Von breiterem Interesse ist unter anderem, dass die Lokalkammer München trotz divergierender Rechtsprechung der Düsseldorfer Lokalkammer an der Zwei-Monats-Frist für die Dringlichkeit festhält, und dass ein Inverkehrbringen in einem Nicht-EPGÜ-Staat (hier: Tschechien) bei gleichzeitiger Werbung für dasselbe Produkt innerhalb des EPGÜ-Territoriums für eine Erstbegehungsgefahr als ausreichend befunden wurde.
Gegen die Verfügung ist Beschwerde möglich, und es wird sich gemäß Regel 213 ein Hauptsacheverfahren anschließen.
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