20.03.2025

Markengrabber in China: Schutzmaßnahmen und rechtliche Möglichkeiten

China ist einer der weltweit größten Märkte – und ein attraktives Ziel für Unternehmen, die international expandieren möchten. Doch genau hier lauert eine große Gefahr: sogenannte Markengrabber.

Markengrabber sind Unternehmen, die systematisch den europäischen Markt überwachen und Marken in China anmelden, die ein gewisses Potenzial aufweisen, aber in China noch nicht registriert wurden. Ihr Ziel ist es, die Marke entweder teuer an den eigentlichen Rechteinhaber zu verkaufen oder von deren Bekanntheit zu profitieren.

Wie kann man sich vor Markengrabbern schützen?

1. Frühzeitige Markenanmeldung: Der beste Schutz gegen Markengrabber ist eine frühzeitige Anmeldung der Marke in China. Das chinesische Markenrecht folgt dem „First-to-File“-Prinzip, d. h. die erste eingereichte Anmeldung zählt. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – unabhängig davon, ob die Marke anderswo bereits existiert.

2. Strategie für chinesische Marken: Unternehmen sollten nicht nur ihre Originalmarke registrieren, sondern auch eine chinesische Version der Marke schützen lassen. Oft werden Marken von Dritten in chinesische Schriftzeichen übersetzt und separat angemeldet.

3. Beobachtung des Marktes: Durch regelmäßige Markenüberwachungen kann überprüft werden, ob Dritte versuchen, identische oder ähnliche Marken in China einzutragen. Dadurch lassen sich frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten.

Rechtliche Schritte gegen Markengrabber

Falls eine Marke bereits durch einen Dritten registriert wurde, stehen betroffenen Unternehmen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Widerspruch gegen die Markenanmeldung: Falls die Markenanmeldung noch nicht endgültig eingetragen wurde, kann ein Widerspruch beim chinesischen Markenamt (CNIPA) eingelegt werden. Hierfür muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

2. Antrag auf Löschung wegen bösgläubiger Anmeldung: Falls die Marke bereits registriert wurde, kann ein Antrag auf Löschung wegen bösgläubiger Anmeldung gestellt werden. Dies ist besonders erfolgversprechend, wenn der Markengrabber eine Vielzahl fremder Marken registriert hat.

3. Antrag auf Löschung wegen Nichtbenutzung: Nach chinesischem Markenrecht kann eine registrierte Marke gelöscht werden, wenn sie innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach der Eintragung nicht ernsthaft genutzt wurde. Unternehmen, die Opfer von Markengrabbern geworden sind, können diese Regelung nutzen, um die unrechtmäßig registrierte Marke anzufechten und deren Löschung zu beantragen.

4. Verhandlungen oder Rückkauf der Marke: In manchen Fällen kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Marke vom Markengrabber zurückzukaufen – insbesondere, wenn juristische Schritte zu lange dauern oder unsicher sind.

5. Gerichtliche Maßnahmen: Als letzte Option bleibt eine Klage vor einem chinesischen Gericht. Dies kann jedoch zeitaufwendig und kostspielig sein, weshalb vorher eine sorgfältige Abwägung erforderlich ist.

Fazit

Markengrabber in China sind ein ernstzunehmendes Problem, das Unternehmen teuer zu stehen kommen kann. Der beste Schutz ist eine proaktive Markenstrategie mit frühzeitiger Registrierung. Sollte eine Marke dennoch unrechtmäßig registriert worden sein, gibt es rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen – von Widersprüchen über Löschungsverfahren bis hin zu gerichtlichen Schritten.

Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen die beste Strategie für Ihre Marke zu finden.

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