Einleitung
Das europäische Patentsystem stellt hohe Anforderungen an die Strukturierung von Patentansprüchen. Besonders relevant ist dabei Regel 43(2) EPÜ, die die Anzahl unabhängiger Ansprüche der gleichen Kategorie in einer Patentanmeldung begrenzt. Doch welche Möglichkeiten gibt es, hiervon abzuweichen, und welche Herausforderungen ergeben sich in der Praxis?
Im MHPATENT Webinar am 13. Februar 2025 erörterte Fabian Pech, Partner und Patentanwalt bei Michalski · Hüttermann & Partner, die rechtlichen Rahmenbedingungen, typische Problemstellungen und praktische Strategien. Diese Zusammenfassung gibt Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Erkenntnisse des Webinars.
Regel 43(2) EPÜ: Grundlagen und Zweck
Regel 43(2) EPÜ legt fest, dass eine europäische Patentanmeldung grundsätzlich nur einen unabhängigen Anspruch pro Kategorie (Erzeugnis, Verfahren, Vorrichtung oder Verwendung) enthalten darf. Ausnahmen bestehen jedoch, wenn:
- Mehrere miteinander in Beziehung stehende Erzeugnisse beansprucht werden, z. B. ein Stator und ein dazu gehöriger Rotor.
- Verschiedene Verwendungen eines Erzeugnisses oder einer Vorrichtung vorliegen, z. B. unterschiedliche medizinische Anwendungen eines Arzneimittels.
- Alternativlösungen für eine bestimmte Aufgabe bestehen, sofern es unzweckmäßig wäre, sie in einem einzigen Anspruch darzustellen.
Diese Regel soll den Arbeitsaufwand des Europäischen Patentamts (EPA) minimieren und die Transparenz des Patentschutzes verbessern. Ohne sie wäre der Schutzumfang oft schwer zu bestimmen, insbesondere wenn identische Gegenstände durch unterschiedliche Formulierungen mehrfach beansprucht würden.
Herausforderungen und praktische Probleme
Das EPA kann bereits während der Recherchephase Einwände gegen eine Anmeldung erheben, wenn sie gegen Regel 43(2) EPÜ verstößt. Dies geschieht durch eine Mitteilung nach Regel 62a(1) EPÜ, in der der Anmelder aufgefordert wird, innerhalb von zwei Monaten zu erklären, welche Gruppe von Ansprüchen recherchiert werden soll.
Eine fehlende oder nicht fristgerechte Antwort hat zur Folge, dass nur der erste unabhängige Anspruch der jeweiligen Kategorie recherchiert wird. Nicht recherchierte Ansprüche können später nicht mehr zur Einschränkung oder zur Verteidigung des Patents verwendet werden (Regel 137(5) EPÜ). Das kann zu erheblichen Nachteilen führen.
Strategien für eine erfolgreiche Patentanmeldung
1. Optimierung des Draftings
Bereits bei der Formulierung der Patentanmeldung sollten Anmelder darauf achten, dass die unabhängigen Ansprüche der gleichen Kategorie unter eine der Ausnahmen von Regel 43(2) EPÜ fallen. Sinnvolle Vorgehensweisen sind:
- Prüfung der Anspruchsstruktur vor Einreichung auf Konformität mit Regel 43(2) EPÜ.
- Zuerst die kleinste Einheit beanspruchen, in der die Erfindung verwirklicht ist, und sich in weiteren Ansprüchen auf größere Einheiten beziehen.
- Teilstrategien vorbereiten, falls einige Ansprüche nicht recherchiert werden.
2. Reaktion auf eine Regel 62a(1)-Mitteilung
Falls das EPA eine Mitteilung nach Regel 62a(1) EPÜ erlässt, gibt es verschiedene Handlungsoptionen:
- Argumentative Erwiderung: Falls die unabhängigen Ansprüche unter eine der drei Ausnahmen fallen, kann dies mit juristischen Argumenten und Richtlinienzitaten dargelegt werden.
- Auswahl einer Gruppe von Ansprüchen: Wenn keine Aussicht auf eine argumentative Überzeugung besteht, kann eine Gruppe zur Recherche bestimmt werden, um möglichst viele relevante Merkmale recherchiert zu bekommen.
- Geänderte Ansprüche zur Recherche einreichen: In bestimmten Fällen können unabhängige Ansprüche umformuliert oder abhängig gestellt werden, sodass sie doch recherchiert werden.
Ein besonders empfehlenswerter Ansatz ist der sogenannte Königsweg:
- Zunächst das EPA kontaktieren (Richtlinie B VIII 4.2.2), um die Sichtweise des Prüfers zu erfahren.
- Dann argumentieren (Hauptantrag) und falls notwendig alternative Ansprüche zur Recherche vorlegen (Hilfsantrag).
Einheitlichkeit (Artikel 82 EPÜ) als weiteres Hindernis
Neben Regel 43(2) EPÜ ist auch Artikel 82 EPÜ von Bedeutung, der fordert, dass eine europäische Patentanmeldung nur eine einzige Erfindung oder eine Gruppe von Erfindungen mit einer gemeinsamen erfinderischen Idee enthalten darf.
Falls das EPA im Recherchenbericht feststellt, dass eine Anmeldung mehrere unabhängige und nicht miteinander verbundene Erfindungen umfasst, kann eine Mitteilung nach Regel 64(1) EPÜ erfolgen. Der Anmelder wird dann aufgefordert, zusätzliche Recherchengebühren zu zahlen, um alle Erfindungen abdecken zu lassen.
Falls der Anmelder der Einheitlichkeitsbewertung widerspricht, kann er versuchen, die Rückerstattung der Gebühr im späteren Prüfungsverfahren zu erwirken.
Fazit und praktische Empfehlungen
- Frühzeitig Prüfung der Konformität mit Regel 43(2) EPÜ: Strategische Planung hilft, späteren Problemen aus dem Weg zu gehen.
- Falls eine Regel 62a(1)-Mitteilung erfolgt, sind argumentative Erwiderungen oder Umformulierung der Ansprüche empfehlenswert.
- Einheitlichkeitseinwände können zu höheren Kosten führen – die richtige Strategie kann jedoch helfen, diese zu minimieren.
- Empfohlene Vorgehensweise: Frühzeitige Planung beim Drafting, kluge Auswahl der Anspruchsstrategie und flexible Reaktion auf EPA-Mitteilungen.
Weiterführende Informationen
Die Präsentation kann man hier runterladen. Zudem laden wir Sie herzlich ein, an unseren zukünftigen MHPATENT-Webinaren teilzunehmen.
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