Mandats­bedingungen

1. Geltungsbereich

Die Michalski Hüttermann & Partner Patentanwälte mbB (im Folgenden: Michalski Hüttermann & Partner) wird für alle bestehenden und zukünftigen Verträge zwischen Michalski Hüttermann &
Partner und dem Auftraggeber (im Folgenden Mandant), die eine rechtliche Beratung und/oder Vertretung zum Gegenstand haben, auf Grundlage dieser Mandatsbedingungen tätig, sofern nicht im
Einzelfall eine abweichende Regelung schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist. Eine Beauftragung eines Partners von Michalski Hüttermann & Partner oder einer für Michalski Hüttermann & Partner tätigen Person über einen für geschäftliche Kommunikation von Michalski Hüttermann & Partner vorgesehenen Kommunikationskanal stellt eine Erteilung eines Mandats für Michalski Hüttermann & Partner dar. Eine Erteilung des Mandats an eine bestimmte Einzelperson ist grundsätzlich nicht vorgesehen, wobei Michalski Hüttermann & Partner sich bemüht,  dem explizit geäußerten Wunsch des Mandanten, das Mandat durch eine bestimmte Einzelperson im Namen und auf Rechnung von Michalski Hüttermann & Partner zu bearbeiten, unter Berücksichtigung der diese Einzelperson betreffenden aktuellen Umstände zu entsprechen.

2. Umfang und Ausführung des Mandats

2.1 Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Leistung. Michalski Hüttermann & Partner schuldet ein Bemühen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg.

2.2 Michalski Hüttermann & Partner und die für Michalski Hüttermann & Partner tätigen Anwälte erbringen ihre Leistung unabhängig und nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.

2.3 Die Leistung erfolgt auf Grundlage des vom Mandanten mitgeteilten Sachverhalts und des aktuell geltenden Rechts. Michalski Hüttermann & Partner ist nicht verpflichtet, den Mandanten über einen erst nach Abschluss einer für den Mandanten erbrachten Leistung zur Kenntnis gelangten weiteren Sachverhalt oder eine sich geänderte Rechtslage zu informieren oder über sich daraus ergebene Folgerungen hinzuweisen.

2.4 Michalski Hüttermann & Partner und die für Michalski Hüttermann & Partner tätigen Anwälte beraten zum deutschen Recht und dem in Deutschland geltenden Recht der Europäischen Union, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Die für Michalski Hüttermann & Partner tätigen Patentanwälte beraten nur im nach § 3 Patentanwaltsordnung definierten Umfang. Darüber hinausgehende Äußerungen eines Patentanwalts, insbesondere zum Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG), Kartellrecht, Vertragsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, ausländisches nationales Recht, stellen keine Rechtsberatung dar, sondern dienen nur dem Zweck, weitere rechtliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, deren rechtliche Beurteilung unter dem Vorbehalt einer durch den Mandanten ausdrücklich gewünschten Prüfung durch einen für das entsprechende Rechtsgebiet für die Rechtsberatung berechtigten Anwalt steht.

2.5 Michalski Hüttermann & Partner ist berechtigt, zur Ausführung des Mandats sachkundige Mitarbeiter und fachkundige Dritte, insbesondere ausländische Korrespondenzanwälte und freie Mitarbeiter, heranzuziehen, soweit diese in einem Umfang zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden, der mindestens der für die für Michalski Hüttermann & Partner tätigen Anwälte geltenden berufsrechtlichen Verschwiegenheit entspricht.

2.6 Michalski Hüttermann & Partner erbringt die Beratungsleistungen ausschließlich für den Mandanten. Das betrifft insbesondere Rechtsgutachten oder sonstige schriftliche Stellungnahmen. Michalski Hüttermann & Partner übernimmt keine Haftung gegenüber Dritten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Aufklärungs-Informations­pflicht

3.1 Der Mandant wird Michalski Hüttermann & Partner und die für Michalski Hüttermann & Partner tätigen Personen rechtzeitig im vornhinein umfassend und vollständig informieren sowie notwendige Informationen und Entscheidungen so rechtzeitig übermitteln, dass eine ordnungsgemäße Leistung in einem adäquaten Umfang durch Michalski Hüttermann & Partner und ggf. zugezogener Korrespondenzanwälte rechtzeitig innerhalb einer gesetzten Frist erbracht werden kann. Nachträgliche Änderungen oder Entwicklungen der Sachlage hat der Auftraggeber umgehend Michalski Hüttermann & Partner mitzuteilen.

3.2 Der Mandant wird Michalski Hüttermann & Partner über seine aktuelle Postanschrift und sonstige Kommunikationsmittel unterrichten, damit er für Michalski Hüttermann & Partner erreichbar ist. Insbesondere teilt der Mandant jede Änderung seiner Kontaktdaten während des Mandats mit. Dies gilt insbesondere über die gesamte Dauer eines von Michalski Hüttermann & Partner vertretenen anhängigen Schutzrechts des Mandanten. Michalski Hüttermann & Partner übernimmt keine Haftung, wenn in Ermangelung einer bekannten Postanschrift eine Weisung zur Aufrechterhaltung eines Schutzrechts nicht oder nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.

3.3 Falls von dem Mandanten nicht rechtzeitig innerhalb einer nicht mehr verlängerbaren Frist eine erforderliche Information oder Weisung eingeholt werden kann, kann Michalski Hüttermann & Partner nach billigem Ermessen, insbesondere auf Basis einer vermuteten Interessenlage des Mandanten, tätig werden.

3.4. Der Mandant teilt, soweit erforderlich, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Michalski Hüttermann & Partner unverzüglich mit und ist damit einverstanden, dass diese gegenüber Finanzbehörden in Deutschland mitgeteilt wird.

4. Vergütung

4.1 Sofern keine anders lautende Vergütungsabrede über Honorare, Auslagen und Gebühren (Vergütung) getroffen ist, bemisst sich das Honorar des Anwalts nach der Schwierigkeit, dem Umfang und der wirtschaftlichen Bedeutung der Sache und wird von Michalski Hüttermann & Partner nach billigem Ermessen bestimmt. In streitigen Verfahren wird eine Vergütung von mindestens der Vergütung nach dem Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwälten (RVG) berechnet.

4.2 Nach Zeitaufwand werden auch anfallende Reisezeiten sowie die Zeiten, die zur internen Koordination von Anwälten zur Bearbeitung des Mandats notwendig sind, vergütet.

4.3 Die bei mandatsbedingten Reisen gegebenenfalls anfallenden Auslagen für Flugreisen, Bahnfahrten und sonstige Fahrten sowie für Übernachtungskosten werden in der angefallenen Höhe Stand: 26. Juni 2023 2 / 2 gesondert in Rechnung gestellt. Fahrten mit einem eigenen Kraftfahrzeug werden mit EUR 0,50 je gefahrenem Kilometer in Ansatz gebracht.

4.4 Soweit nicht anders angegeben verstehen sich sämtliche Beträge netto zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

4.5 Michalski Hüttermann & Partner ist berechtigt die Tätigkeit in einem Mandat von der Bezahlung eines für die voraussichtliche Vergütungen für diese Tätigkeit verlangten angemessenen Vorschusses abhängig zu machen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt.

4.6 Sofern in der Rechnung nicht anders angegeben, ist die Vergütung sofort nach Zugang der Rechnung fällig. 30 Tage nach Fälligkeit ist Michalski Hüttermann & Partner berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt grundsätzlich unbar.

4.7 Michalski Hüttermann & Partner ist berechtigt, Gelder und Geldwerte für den Mandanten in Empfang zu nehmen und, soweit nicht zweckgebunden, hieraus Vergütungsansprüche auch aus anderen Mandaten des Mandanten zu befriedigen. Im Übrigen wird Michalski Hüttermann & Partner eingegangene und dem Mandanten zustehende Gelder unverzüglich an den Mandanten weiterleiten. Soweit mit dem Mandanten im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart ist, wird Michalski Hüttermann & Partner solches Fremdgeld auf einem Anderkonto getrennt von dem üblichen Geschäftskonto verwahren.

4.8 Eine Aufrechnung des Mandanten gegenüber Forderungen von Michalski Hüttermann & Partner ist nur zulässig, soweit die Forderung des Mandanten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4.9 Wenn Michalski Hüttermann & Partner in demselben Mandat für mehrere Mandanten gemeinsam tätig ist, schulden die Mandanten die Vergütung als Gesamtschuldner, sofern vor Annahme des Mandats nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Haftung und Haftungs­beschränkung

5.1 Für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet Michalski Hüttermann & Partner nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine darüber hinausgehende Haftung der für Michalski Hüttermann & Partner tätigen einzelnen Anwälte ist nicht gegeben, soweit diese im Rahmen ihrer Tätigkeit für Michalski Hüttermann & Partner handeln. Die Haftung ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 10.000.000,-- EUR (in Worten: zehn Millionen) für jedes einzelne Mandat begrenzt, wobei Michalski Hüttermann & Partner eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer entsprechenden Mindestdeckung unterhält. Die Haftungsbeschränkung erfasst sämtliche Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren Jahren entstanden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

5.2. Auf Wunsch des Mandanten kann Michalski Hüttermann & Partner für den Einzelfall eine Versicherung in einer von dem Mandanten gewünschter Höhe abschließen und die Höhe die Haftungsbeschränkung auf diesen Betrag anheben. Der Mandant trägt die damit verbundenen Kosten.

5.3 Michalski Hüttermann & Partner übernimmt keine Haftung für durch Kooperationspartner verursachte Schäden, sofern diese hierbei nicht als Erfüllungsgehilfen für Michalski Hüttermann & Partner tätig geworden sind. Die Beauftragung eines Korrespondenzanwalts mit der Geschäftsbesorgung für den Mandanten durch Michalski Hüttermann & Partner erfolgt im Namen des Mandanten, so dass der Korrespondenzanwalt nicht Erfüllungsgehilfe von Michalski Hüttermann & Partner, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Mandanten wird.

5.4 Ein Schadensersatzanspruch kann gegenüber Michalski Hüttermann & Partner nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Mandant von dem Schaden und dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis, es sei denn, das Fristversäumnis ist unverschuldet. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Mandant auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung zu erheben, bleibt unberührt.

6. Beendigung des Mandats

Das Mandat endet mit Erledigung des Auftrags bzw. mit Beendigung der beauftragten Rechtsangelegenheit. Es kann beiderseitig ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung durch entsprechende Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei beendet werden, durch Michalski Hüttermann & Partner aber nicht zur Unzeit. Beendet Michalski Hüttermann & Partner ohne entsprechende Zustimmung des Mandanten während eines gerichtlichen Verfahrens das Mandat, so ist dies in der Regel nur unter einer Frist von drei Werktagen möglich. Dies gilt insbesondere für den
Fall, dass Gerichtstermine oder prozessuale Notfristen bekannt sind.

7. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die als separate Anlage beigefügte Datenschutzerklärung.

8. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1. Für das Mandatsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.

8.2. Erfüllungsort für sämtliche das Mandatsverhältnis betreffenden Leistungen und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis sind der Ort der
jeweiligen Zweigniederlassung von Michalski Hüttermann & Partner, von der aus das betreffende Mandat bearbeitet wird.

9. Sonstiges

9.1 Falls einzelne Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

9.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.

9.3 Die Verwendung rein männlicher Formulierungen gilt für weibliche und diverse Personen entsprechend und wurde nur zur vereinfachten Lesbarkeit gewählt.

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